Über Gewalt im Amateurfußball hört man ja in letzter Zeit ziemlich viel. Brutale Fouls und Schlägereien gehören in manchen Ligen schon zum Alltag. Doch jetzt hat ein Spieler seinen Gegner zivilrechtlich auf Schmerzensgeld verklagt und Recht bekommen(was aber sehr selten der Fall ist, denn oft ist es nicht möglich, einem Spieler einen Vorsatz nachzuweisen).
Der Torhüter Ruben Grothe vom VfB Langendreerholz aus der Kreisliga B in Bochum hat aber 1000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen bekommen, nachdem ihm der Gegenspieler vom Wittener Klub SF Durcholz in der Begegnung der beiden Teams mit dem Spann ins Gesicht getreten hatte. Die Aktion kam zustande, nachdem Grote einen langen Ball mit dem Kopf klären wollte, um kein Handspiel außerhalb des Strafraums zu riskieren und der gegnerische Stürmer nicht zurückzog. Der Keeper war vollkommen weggetreten, musste sofort ins Krankenhaus gebracht und dort mit 16 Stichen genäht werden.
Grote erstatte neben der dreimonatigen Spielsperre durch die Spruchkammer Anzeige gegen den Spieler des SF Durchholz, weil er meinte, dass der Übeltäter ihn beim Foul lange vorher gesehen hatte und die Aktion ohne Probleme hätte verhindern können. Der Stürmer hatte schon eine Rote Karte in der laufenden Saison gesehn und sich nicht einmal bei Grote für das Foul entschuldigt.
Aber solche Anzeigen gab es schon öfters im Kreis Bochum. Einem Spieler vom FSV Witten wurde vor zwei Jahren abseits des Spielgeschehens ein 'Pferdekuss' verpasst. Der Akteur musst aufgrund von Einblutungen in das Bein viermal operiert werden und stand kurz vor der Beinamputation. Das Verfahren über die Höhe des Schmerzensgeldes dauert bis heute an.
Im letzten Jahr bekam ein Bochumer Amateurspieler einen Schadensersatz von 6000 Euro zugesprochen, nachdem er aufgrund eines Knöchelbruchs nach einer Notbremse ein halbes Jahr mit Reha-Maßnahmen behandelt werden musste.
Ich finde, dass man den Gefoulten bei solch schlimmen Verletzungen auf jeden Fall ein Schmerzen- bzw. Schadensgeld zusprechen sollte. Natürlich ist es schwer einen Vorsatz vorzuweisen, aber, wenn es Zeugen gibt, die die Aktion gesehn beobachtet haben und die Situation so klar ist, reichen nicht mehr nur Spielsperren aus. Denn solche Fälle sind meiner Meinung nach einfach nur überflüssig und zählen zur gefährlichen Körperverletzung.